ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden ‚AGB‘ genannt) gelten für alle geschäftlichen Vorgänge insbesondere Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen der Basis Leipzig Heiland Pfeifer GbR (im Folgenden ‚Basis Leipzig‘ genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn Basis Leipzig diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die Annahme einer Gegenbestätigung des Auftraggebers mit Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keine derartige Zustimmung dar. Diese AGB gelten auch, wenn wir als Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
2. Angebote
Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, Basis Leipzig hat ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben.
3. Auftragserteilung / Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber (im Folgenden ‚AG‘ genannt) das Angebot der Basis Leipzig beauftragt und diese wiederum den Auftrag bestätigt hat. Auftrag und Auftragsbestätigung sind auf dem Angebot zu unterschreiben. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
4. Leistungsgegenstand
Der Leistungsgegenstand bzw. die Vertragspflichten ergeben sich aus dem unterzeichneten Angebot zwischen Basis Leipzig und dem AG. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden sind. Geringfügige Abweichungen in Beschaffenheit des Materials, Maßen und Formen sind zulässig.
5. Vergütung / Zahlungsbedingungen
5.1 Maßgebend sind die in dem bestätigten Angebot aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
5.2 Sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen ist, sind Rechnungen ohne Abzug und umgehend – spätestens jedoch innerhalb gesetzlicher Frist von 14 Tage nach dem Rechnungsdatum – zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei intolight. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
5.3 Ist im Angebot von Basis Leipzig keine Zahlungsplan für Abschlagszahlungen enthalten und erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 3 Monaten) oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen von Basis Leipzig, können Abschlagsrechnungen in folgender Höhe gestellt werden: 1/3 der Gesamtvergütung bei Beauftragung, 1/3 bei Übergabe der ausführungsreifen Pläne / Entwürfe an den AG, 1/3 bei Übergabe oder ggf. Abnahme aller Leistungen an / durch den AG.
5.4 Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten und Leistungen, die Basis Leipzig für den AG erbringt, sind kostenpflichtig, sofern es nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde. Sollte für eine Leistung keine Vergütung vereinbart sein, gilt die Vergütung gemäß Stundensätzen von Basis Leipzig.
5.5 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Umstände beruhen, die Basis Leipzig nicht zu vertreten hat (z. B. Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung) können an den AG weitergegeben werden.
5.6 Bei Zahlungsverzug einer Abschlagszahlung kann Basis Leipzig einen Leistungs- / Lieferstopp beschließen.
5.7 Sollte die Zahlungsunfähigkeit des AG bekannt werden, berechtigt das Basis Leipzig zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag.
5.8 Sämtliche Leistungen, die über das vereinbarte oder beauftragte Maß hinaus gehen, werden von Basis Leipzig dem AG vorab angezeigt und auf Stunden-Basis abgerechnet.
5.9 Stundensatz: Erfolgt Abrechnung auf Stunden-Basis und sind im beauftragten und bestätigtem Angebot keine Stundensätze angegeben, so gilt ein Stundensatz in Höhe von 100€/h zzgl. 5% Nebenkostenpauschale und zzgl. der zur Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Analoge sowie digitale Leistungen und ihre Nutzungsrechte bleiben Eigentum von Basis Leipzig bis zur vollständigen Vergütung durch den AG.
6.2 Basis Leipzig verpflichtet sich nicht, offene Daten an den AG herauszugeben. Dies kann gesondert vereinbart und dem AG zu Verfügung gestellt werden. Die Daten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Basis Leipzig geändert oder weiterverwendet werden.
7. Fremdleistungen, Sonderleistungen und Nebenkosten
7.1 Sonderleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Beauftragung durch den AG und sind nicht automatisch Vertragsinhalt. Sie werden nach dem Zeitaufwand und nach dem Stundensatz der entsprechenden Dienstleistung des vorliegenden Auftrags berechnet. Diese umfassen u.a. Änderungen freigegebener Reinzeichnungen, Manuskripte und Konzepte; rechtliche Prüfung von Werbemitteln; Erstellung digitaler Proofs; Lektorat und Übersetzungen; Ankauf von Bild- oder Schriftlizenzen.
7.2 Auch die Produktionsbetreuung, Qualitäts- oder. Objektüberwachung bedarf einer ausdrücklichen Beauftragung durch den AG, sofern dies nicht im Angebot von Basis Leipzig inkludiert ist.
7.3 Reisekosten (wie Fahrten, Übernachtungen, Verpflegung etc.), die im Zusammenhang mit der Beauftragung anfallen, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese zuvor mit dem AG vereinbart wurden oder, wenn sie nicht im Vorhinein abgesprochen wurden, für notwendig gehalten werden.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare
8.1 Bei der Erstellung von Entwürfen für Grafiken, Layouts, Skizzen, Bildern, Texte und Screen-designs gilt jeweils eine Korrekturschleife als vereinbart, sofern im Angebotsposten nichts anderes vermerkt ist. Zusätzliche Korrekturen werden, wenn sie nicht vom AN zu vertreten sind, nach 8.2 gesondert vergütet und mit in Rechnung gestellt.
8.2 Die Vergütung zusätzlicher, vom AG gewünschter oder sonstig von ihm zu vertretener Korrekturschleifen wird auf Stunden-Basis in Rechnung gestellt.
8.3 Die Produktions-, Qualitäts und Objektüberwachung durch Basis Leipzig erfolgt nur durch schriftliche Beauftragung. Bei der beauftragten Übernahme dieser Leistungen ist Basis Leipzig berechtigt, unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des AG nach eigenem Ermessen die notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der AG Basis Leipzig mindestens drei einwandfreie Belegexemplare kostenfrei, die umgehend nach Zugang an den AG durch selbigen Basis Leipzig zur Verfügung gestellt werden.
8.5 Basis Leipzig ist berechtigt, diese Belegexemplare zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. Der AN ist auch dazu berechtigt, Kopien von erstellten Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch den AG ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen, wenn es schriftlich nicht anders vereinbart wurde.
9. Haftung
9.1 Basis Leipzig verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch vom AG überlassene Vorlagen, Daten, Unterlagen sowie Utensilien aller Art sorgfältig zu behandeln. Haftung für entstandene Schäden übernimmt Basis Leipzig nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Basis Leipzig
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.2 Die Nachweispflicht bei Haftungsfällen liegt in jedem Falle beim AG liegt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher ein anderer Wert vom AG benannt und schriftlich von Basis Leipzig bestätigt.
9.3 Kosten für die Übermittlung der vom AG zur Verfügung gestellten Daten (analog und digital) und Haftung für diese trägt der AG selbst.
9.4 Für überlassene Hilfsgegenstände und Exponate übernimmt Basis Leipzig keine Haftung.
9.5 Sofern Basis Leipzig notwendige Fremdleistungen im Namen des AG in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Basis Leipzig. Diese haften nur für eigenes Verschulden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.6 Der Versand von Arbeiten, Dienstleistungen und Produkten erfolgt auf Kosten des AG. Sobald die Sendung an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den AG über.
9.7 Mit der Freigabe in schriftlicher oder mündlicher Art, von Entwürfen, Konzepten, Layouts, Reinzeichnungen und Texten durch den AG übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild.
9.8 Der AG hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe auf den AG über.
9.9 Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks oder Ausführung einer Dienstleistung beim AN schriftlich geltend zu machen, danach gilt das Werk bzw. die Dienstleistung als mangelfrei angenommen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln erhöht sich die Frist auf ein Jahr. Nach dieser Frist kann der AN Beanstandungen zurückweisen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des AN bis zur Höhe des Auftragswertes. Der AG ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
9.10 Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie innerhalb eines Auflagendrucks bis zu einer Toleranz von +/- 15% des Volltondichtwertes zulässig. Proofs und andere Simulationen des Druckbildes sind nie farbverbindlich. Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Standards gedruckt.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen oder andere Gewährleistungsrechte des AG hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen es sei denn, es wurde zwischen den Vertragsparteien eine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung getroffen oder von Basis Leipzig eine bestimmte Gestaltung garantiert.
10.2 Wünscht der AG Änderungen während der Bearbeitung oder nachdem er Entwurf/ Konzept/ Layout zuvor als einwandfrei in schriftlicher oder mündlicher Art freigegeben hat, so hat er die Mehrkosten gemäß den Stundensätzen von Basis Leipzig zu tragen.
10.3 Der AG versichert, dass er zur Verwendung aller Basis Leipzig übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen seiner Aussage nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AG Basis Leipzig von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Für zur Verfügung gestellte Datenträger, Vorlagen oder sonstiges Material, das einen Monat nach Auftragserledigung nicht abgefordert wird, übernehmen Basis Leipzig keine Haftung.
11. Liefer- und Abgabetermine
11.1 Basis Leipzig ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung genau einzuhalten. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Unterauftragnehmern – entbinden Basis Leipzig von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
11.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der AG zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
11.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so kann der AN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
11.4 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können nicht zum Verzug des AN führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der AG.
11.5 Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den AG allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem AN eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den AN.
11.6 Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Basis Leipzig. Die Nachweispflicht liegt beim AG. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
12. Vertragsrücktritt/Abnahmeverzug Rücktrittsrecht
Tritt der AG vom Vertrag zurück, oder nimmt der AG die Ware nicht, oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist der AN berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz verlangt der AN 80% des vereinbarten und beauftragen Angebotspreises.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Leipzig, Januar 2023